Stellungnahme zur Befangenheit in Sachen Windenergie
Stellungnahme zur Befangenheit im Gemeinderat
In den vergangenen Tagen habe ich zahlreiche Anfragen zu diesem Thema erhalten und wurde um eine Stellungnahme gebeten. Diesem Wunsch komme ich hiermit nach.
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich in der betreffenden Sitzung des Gemeinderats als "befangen" galt, da meine Familie eigene Flächen innerhalb des Plangebietes besitzt. Aus diesem Grund durfte ich nicht an der Entscheidungsfindung und der gestrigen Entscheidung des Rates zu diesem Thema teilnehmen.
Befangenheit bedeutet, dass ein Ratsmitglied nicht an Beratungen und Entscheidungen mitwirken darf, wenn eine persönliche Betroffenheit vorliegt, die zu einem Interessenkonflikt führen könnte. Dies ist der Fall, wenn eigene wirtschaftliche Interessen oder die von nahestehenden Personen – wie Familienangehörigen – berührt sind. Ziel dieser Regelung ist es, eine objektive und unbeeinflusste Entscheidungsfindung im Gemeinderat zu gewährleisten und Interessenkonflikte zu vermeiden. Deshalb habe ich mich in dieser Angelegenheit entsprechend der rechtlichen Vorgaben als "befangen" erklärt.
Unabhängig davon ist es mir wichtig zu betonen, dass ich persönlich Windkraftanlagen im Wald grundsätzlich kritisch sehe. Z. B. beim Reichswaldes setze ich mich als Kreistagsmitglied und sachkundige Bürgerin im Regionalrat aktiv dafür ein, dass diese Flächen vollständig aus dem Regionalplan gestrichen werden. Der Schutz des Waldes muss hier oberste Priorität haben.
Statt Windkraftanlagen in Waldgebieten zu errichten, halte ich es für sinnvoller, bestehende Windvorrangzonen – beispielsweise in Kerken – auf mögliche Erweiterungen zu prüfen. So könnte die notwendige Energiewende mit einem verantwortungsvollen Umgang mit unseren wertvollen Waldflächen in Einklang gebracht werden.